Das mexikanische Arbeitsrecht ist traditionell ein hochgradig arbeitnehmerfreundliches Recht, was allgemein als einer der wichtigsten Erfolge der revolutionären Bewegungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Mexiko angesehen wird. Aus diesem Grunde sind sowohl die zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften als auch die Arbeitsgerichte tendenziell auf den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften bedacht. Die arbeitsrechtlichen Verhandlungen sowie die Gestaltung und Prüfung von Einzelund Kollektivarbeitsverträgen sind aus diesem Grunde mit größter Sorgfalt vorzunehmen, um in möglichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den zuständigen Arbeitsgerichten auf lokaler und Bundesebene keine Angriffsfläche zu bieten.