Der in den 90er Jahren in Mexiko eingeleitete politische und wirtschaftliche Prozess hat die schrittweise Öffnung fast aller Wirtschaftsbereiche des Landes für ausländische Investitionen bewirkt. Trotz der vorgenannten Entwicklung sind einige Investitionsbeschränkungen für ausländische Unternehmen verblieben. Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich dieser Beschränkungen und unterstützen sie in den notwendigen Verwaltungs verfahren vor dem Wirtschaftsministerium.