Unsere Kanzlei führt außergerichtliche Forderungseintreibungen gegen Unternehmen oder Personen mit Sitz in Mexiko durch. Dies schließt die Prüfung der Existenz von Vermögensmasse des Schuldners, Verhandlungen über einen Zahlungsplan und dessen Dokumentierung mittels schriftlicher Vereinbarung und entsprechendem
Eigenwechsel sowie die Errichtung von Kreditsicherheiten ein.
Für den Fall, dass die außergerichtlichen Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, leitet unser Büro die notwendigen gerichtlichen Verfahren in Mexiko ein.