Der Erwerb von in Mexiko gelegenen Grundstücken, sei es zu geschäftlichen oder privaten Zwecken, ist für Ausländer mit Beschränkungen verbunden. Je nach Lage und Zweckbestimmung des Grundstückes ist dessen Erwerb durch Ausländer teilweise nur indirekt mittels eines mexikanischen Finanzinstitutes als Treuhänder und/oder mit Genehmigung der mexikanischen Behörden möglich. Unsere Kanzlei unterstützt die ausländischen Erwerber von Grundstücken im Verfahren und bei den Verhandlungen über entsprechende Genehmigungen der mexikanischen Behöhrden und die gegebenenfalls erforderlichen Treuhandverträge.