Seit den 90er Jahren ist die mexikanische Wirtschaft durch eine stetig steigende Öffnung für ausländische Investitionen gekennzeichnet. Demzufolge haben ausländische Unternehmen in den vergangenen Jahren verstärkt damit begonnen, mexikanische Unternehmen mittels des Kaufs von Gesellschaftsanteilen oder einzelnen Vermögensteilen derselben zu erwerben. Die genannten Transaktionen bedürfen einer genauen und vorsorglichen Prüfung der rechtlichen Situation des Unternehmens, welches Gegenstand des Erwerbs ist, einschließlich seiner rechtsgeschäftlichen Beziehungen und Vermögensgegenstände, damit der Erwerber auf diese Weise einen hohen Kenntnisstand über die vorgenannten Angelegenheiten erlangt und rechtliche Risiken, die den Wert der Erwerbung beeinträchtigen können, rechtzeitig erkannt werden. Auf der anderen Seite benötigt der Käufer eines mexikanischen Unternehmens rechtliche Beratung in der Verhandlung und Ausarbeitung der entsprechenden Kaufverträge, bei der Registrierung des Erwerbs im Nationalen Register für Ausländische Investitionen und bei der möglicherweise notwendigen Anmeldung des Unternehmenserwerbs bei der mexikanischen Kartellbehörde.