Die Zusammenschlüsse von mexikanischen oder nichtmexikanischen Unternehmen mit Beteiligung am mexikanischen Markt, sowie der Erweb von Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung am mexikanischen Markt erfordern unter Umständen eine vorheriger Anzeige bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prüfung der Notwendigkeit einer entsprechenden Anzeige und gegebenenfalls bei der Anfertigung der jeweiligen Antragsschrift sowie der Zusammenstellung der nötigen Informationen und Dokumente.